04.09.2013

Lohnt sich ein Mini-Blockheizkraftwerk?

Sie wohnen in einem Ein- oder Zweifamilienhaus älteren Datums?
Die Heizungsanlage ist nun schon ein wenig in die Jahre gekommen
und muss in absehbarer Zeit erneuert werden?
Dann könnte es für Sie interessant sein, den Einbau eines Blockheizkraftwerkes einmal in Erwägung zu ziehen und sich die Sache einmal etwas genauer anzuschauen. Einsparungen bis 30% bei den Energiekosten sind möglich, wie jetzt in einer Modellrechnung des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (iTG) gezeigt wurde.

Größere Blockheizkraftwerke für Mehrfamilienhäuser, Produktionsbetriebe haben inzwischen schon seit vielen Jahren bewiesen, dass sie wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben sind und zu einer erheblichen Kostensenkung beitragen können. Und auch unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes bietet die gekoppelte Bereitstellung von Wärmeenergie für die Heizzwecke und elektrischem Strom erhebliche Vorteile gegenüber deren getrennten Erzeugung in Großkraftwerken und zentralen Heizungsanlagen.
Bei der Stromerzeugung in herkömmlichen Großkraftwerken können nur ca. 30% der eingesetzten Primärenergie in Strom umgewandelt werden, der ganze Rest muss als "Wärmemüll" an die Umwelt abgegeben werden.
Nicht so bei den Blockheizkraftwerken:
Hier wird die bei der Stromerzeugung anfallende Wärmeenergie z.B. zur Beheizung des Gebäudes genutzt. Genauer: der Betrieb der Anlage wird durch den Wärmebedarf des Hauses bestimmt. Der gleichzeitig produzierte elektrische Strom wird im Gebäude selbst genutzt (Eigenverbrauch) oder ins öffentliche Stromversorgungsnetz eingespeist. Auf diese Weise können bis zu über 90% der eingesetzten im Brennstoff enthaltenen Energie genutzt werden.  Durch den Verbrauch des selbst erzeugten Stromes wird die Stromrechnung erheblich entlastet. Mit der Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz werden zusätzliche Einnahmen erzielt und schließlich wird das Ganze noch durch öffentliche Mittel finanziell gefördert.
Damit das ganze zu einer lohnenden Sache wird, müssen allerdings einige wichtige Dinge berücksichtigt werden:
  1. Es muss - am besten das ganze Jahr über - ein ausreichender Wärmebedarf vorhanden sein, damit das kleine Kraftwerk über möglichst viele Stunden Strom erzeugen kann. Dies ist am ehesten bei älteren Bestandsgebäuden (mäßiger Wärmeschutzstandard) mit zentraler Warmwasserbereitung der Fall. Je nach Hersteller sollte der Gesamtwärmebedarf  15.000 bis 20.000 kWh (das entspricht einem Jahresverbrauch von ca. 1.500 bis 2.000 Liter Öl bzw. m³ Erdgas) nicht unterschreiten.
  2. Geräte mit hohen Strombedarf, wie z.B. elektrische Durchlauferhitzer sind sehr ungünstig, da die Leistung des hauseigenen Kraftwerks nicht ausreicht, die erforderliche Leistung bereitzustellen und so immer bei Betrieb des Gerätes viel Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss. 

Förderung 

Förderung über das BAFA 

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist es möglich, auf Antrag Fördergelder zu erhalten. Es gibt zwei Förderprogramme, die kombinierbar sind, zu denen aber getrennt von einander zu verschiedenen Zeiten ein Antrag gestellt werden muss.
  1. Einen Investitionskostenzuschuss, und
  2. Eine Zulage für in KWK-Anlagen erzeugten Strom.

zu 1. Investitionskostenzuschuss.
Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag an den Lieferanten erteilt wurde und ist u.a. von folgenden Voraussetzungen abhängig:
  1. Die elektrische Leistung der Anlage ist kleiner als 20 kW,el.
  2. Die KWK-Anlage ist hocheffizient und in der Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen verzeichnet. 
  3. Die Anlage wird nicht in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet errichtet und betrieben, 
  4. Die Primärenergieeinsparung muss bei
    Anlagen < 10 kW, el mindestens 15% und bei
    Anlagen > 10 kW, el mindestens 20% betragen, 
  5. Es ist ein ausreichend groß dimensionierter Wärmespeicher vorhanden, 
  6. Die Anlage wird automatisch über den Strom- und Wärmebedarf geregelt.
 Die Höhe des Zuschusses ist von der elektrischen Leistung der Anlage abhängig und kann näherungsweise aus dem nachfolgenden Diagramm abgelesen bzw. mit der angegebenen Formel errechnet werden.



zu 2. KWK-Stromzulage:
Hocheffiziente neue oder modernisierte KWK-Anlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) werden nach dem KWKG gefördert, indem über einen bestimmten Zeitraum der sog. KWK-Zuschlag für den in der Anlage erzeugten Strom gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt vom Stromnetzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen wurde. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA.
Der Zuschlag beträgt 5,41 ct/kWh und wird 10 Jahre lang ab der Aufnahme des Dauerbetriebes gewährt.
Bei Kleinanlagen mit einer elektrischen Leistung kleiner als 2 kW kann der Zuschuss auch als
pauschalisierte Einmalzahlung für 30.000 Vollbetriebsstunden gewährt werden.
Beispiel für eine Anlage mit einer elektrischen Leistung von 2kW:
2 kW x 30.000 h x 0,0541 € = 3246,--€.
Bei Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer als 50 kW, el werden geringere Zuschläge gezahlt. 
Der Antrag ist nach der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen.

Förderung über das Energiesteuergesetz 

Für hocheffiziente KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 2 MW, el und einem Nutzungsgrad größer als 70% wird nach dem Energiesteuergesetz die mit dem Einkauf des eingesetzten Brennstoffs einbehaltene Energiesteuer auf Antrag vollständig zurückerstattet.
Derzeit beträgt die Energiesteuer 0,55 ct/kWh, th
Die Steuerentlastung wird für die Dauer von 10 Jahren gewährt.
Danach reduziert sich die Energiesteuer auf den Mindestseuersatz von zur Zeit 0,442 ct/kWh, th. Die Steuerrückzahlung reduziert sich dadurch nach Ablauf des Förderzeitraumes auf  0,108 ct/kWh, th.


















Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen