25.09.2013

Aufforderung zum Gasanbieterwechsel

Durch Wechsel des Gasanbieters können durchaus in erheblichem Umfang Kosten für die Raumbeheizung und Warmwassererzeugung eingespart werden. Seriöse Schätzungen, u.a. von der Verbraucherzentrale gehen von möglichen Einsparungen von durchschnittlich 15 % aus.
Gut haben es da die Hauseigentümer und diejenigen Mieter mit einer eigenen Gasetagenheizung. Sie können den Anbieter in eigener Regie wechseln. Aber auch Mieter von zentralbeheizten Häusern können von ihrem Vermieter oder Verwalter unter Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot einen Wechsel des Gasanbieters einfordern.

Gaspreisvergleiche sind mit Hilfe von Tarifrechnern, die von vielen Portalen im Internet angeboten werden (z.B. verivox, check24, Hauspilot, toptarif, usw.) ohne großen Zeitaufwand möglich.
Beim Wechsel sollten allerdings Anbieter, die Vorkasse verlangen oder Kautionstarife anbieten außen vor gelassen werden, sowie jene Anbieter mit Bonusversprechen und Frei-Kilowatt-Angeboten, die nur auf den ersten Blick günstiger erscheinen.
Gut sind Tarife, bei denen kurze Kündigungsfristen und kurze Laufzeiten geboten werden, die sich automatisch solange weiter verlängern, wie sie nicht gekündigt werden. So kann flexibel auf Preiserhöhungen reagiert werden.
Unter dem Link 
http://www.vz-rlp.de/vermieter-gasversorger
können Mieter bei der Verbraucherzentrale sich einen Musterbrief zur Übernahme auf eigenes Briefpapier downloaden und den ihren Vermieter zum Wechsel des Gasanbieters auffordern.

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