Nach einer Pressemitteilung der kfw werden die Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhaus-Standards um 5% erhöht. Je nach erreichtem Standard kann nun ein Tilgungszuschuss von bis zu 22,5% gewährt werden.
Gleichzeitig besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Baubegleitung. Der Bauherr erhält einen Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. (www.energie-effizienz-experten.de) Der Zuschuss ist auf max. 4000,--EURO nach oben gedeckelt ist.
Auf diesen Seiten stelle ich mein Ingenieurbüro für gesundes Wohnen und meine Dienstleistungen vor im Bereich Gebäude-Energie-Beratung vor Ort, Untersuchung und Beratung vor dem Kauf von Eigentumswohnungen und Immobilien, Begleitung und Durchführung von Wohnungsübergaben, Wohnungsaufmass, Ursachenerkundung und Sanierungsberatung bei Schimmelpilzbefall im Wohnraum, gesundes Wohnen, Verwendung baubiologisch einwandfreier Materialien beim Bauen und Renovieren.
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13.11.2014
BAFA-Energieberatung mit neuen Förderkonditionen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) hat die
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
- Es gibt höhere Zuschüsse für die Beratung,
- Die besondere Beratungssituation bei WEG´s wird durch einen Erläuterungszuschuss berücksichtigt,
- Die Pflichtinhalte des Beratungsberichtes wurden angepasst.
Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
- Vor-Ort-Beratung
Ein- und Zweifamilienhäuser: max: 800,--€
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: max. 1.100,--€ - Erläuterung des Energieberatungsberichtes
in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung: max. 500,--€
Für den Inhalt des Beratungsberichtes besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit:
- Energetisches Sanierungskonzept für das Erreichen eines kfw-Effizienzhaus-Niveaus (Komplettsanierung)
- Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für eine umfassende energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen aufeinander aufbauen und die Anforderungen der EnEV und des Stands der Technik erfüllen.
- Auch eine Kombination beider Inhalte ist möglich.
Hier können Sie die neue Richtlinie einsehen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf
Checklisten für die Energiesparberatung:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
-> Rubrik "Downloads"
Tabellarischer Vergleich zwischen alter und neuer Richtlinie
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf
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