25.09.2013

Mieter als Impulsgeber für Energiesparmaßnahmen

Viele Mieter wohnen in Häusern mit schlechtem Wärmeschutz und oftmals veralteter Anlagentechnik. Das verursacht allgemein sehr hohe Heizkosten, muss aber nicht unbedingt immer so hingenommen werden Denn die Vermieter sind durchaus verpflichtet, mit dem Geld ihrer Mieter sparsam umzugehen und u.a. einen wirtschaftlichen Heizungsbetrieb zu gewährleisten.

Zwar haben Mieter nicht unbedingt das Recht, eine Modernisierung des Hauses der Anlagentechnik oder der Wohnung zu verlangen, sie können aber mit Verweis auf §10 der EnergieEinsparVerordnung den Vermieter auffordern, gewisse Maßnahmen am Objekt nachzurüsten, sofern sie dort bisher noch nicht umgesetzt worden sind, uns zwar:
  1. Austausch alter Heizkessel.
    Heizkessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden, dürfen nicht weiter betrieben werden und müssen gegen ein moderneres energiesparendes Modell ausgetauscht werden.
  2. Außentemperatur geführte Regelung.
    Die Heizleistung der Heizungsanlage muss mit einer außentemperaturgeführten kontinuierlichen Regelung an die vorherrschenden Witterungsbedingen angepasst werden, um unnötige Wärmeverluste zu vermeiden.
  3. Dämmung warm gehender Leitungen.
    zugängliche Leitungen und Armaturen des Heizungs- und Warmwassersystems müssen auf ganzer Länge mit einer ausreichend dimensionierten Wärmedämmung versehen werden.
  4. Die oberste Geschossdecke
    muss mit einer Wärmedämmung versehen werden. Hierbei muss ein Wärmedurchgangskoeffizient des sanierten Bauteils von 24 W/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) erreicht oder unterschritten werden. 
Wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob einzelne oder alle oben angesprochenen Maßnahmen in Ihrem Hause umgesetzt sind, kann ich mir diese Dinge gerne einmal ansehen, den jetzigen Zustand dokumentieren und Ihnen ggf. erprobte Vorschläge zur Verbesserung der Situation unterbreiten.
Während meiner Bürozeiten werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr stehe ich Ihnen unter der Telefon-Nr. 02302-585477 für ein kostenloses Vorabgespräch zur Verfügung. Sie können mir auch gerne Ihre Anfrage per email unter b-eckstein (ät) versanet.de übermitteln.

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