Der Gebäude-Energie-Ausweis liefert eine Basis, den Heiz-Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen, um z.B. eine Entscheidung für oder gegen die Anmietung einer Wohnung zu treffen.
Ähnlich wie Sie sich sehr wahrscheinlich vor dem Kauf eines Autos über den Kraftstoffverbrauch informieren, liefert der Gebäude-Energie-Ausweis Ihnen Informationen über den voraussichtlichen Energieverbrauch zur Beheizung eines Gebäudes.
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Der Kraftstoffverbrauch eines Autos wird allgemein auf eine Fahrtstrecke von 100 km bezogen. So ist es mir bei einer angenommenen jährlichen Fahrleistung möglich, auszurechnen, wieviel Benzin ich hierfür kaufen muss und wieviel Euros mich der Spaß pro Monat oder im Jahr kostet.
Bei einem Haus oder einer Wohnung sind die Verhältnisse leider etwas komplizierter. Hier kommt es beim Heizenergieverbrauch unter anderem auch noch auf die Witterung und die Lage des Hauses an. Die Witterung unterliegt von Jahr zu Jahr großen Schwankungen und ein Haus in freier Lage des Westerwalds braucht sehr wahrscheinlich deutlich mehr Heizenergie als das gleiche Haus in Freiburg in windgeschützter Lage an einem Südhang. Des weiteren übt das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten einen weiteren entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch aus.
Damit also Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander verglichen werden können, müssen diese Einflüsse quasi herausgerechnet und durch ein Normklima und ein Norm-Nutzerverhalten ersetzt werden. Diese Aufgabe übernimmt der Energieberater bei der Erstellung des Energieausweises.
Da das Haus im allgemeinen nicht bewegt werden kann, wird der Energieverbrauch des Hauses im Gegensatz zum Auto nicht auf eine Fahrtstrecke sondern auf die beheizte Nutzfläche des Gebäudes bezogen. Die Gebäude-Nutzfläche setzt sich aus den beheizten Wohnflächen und den indirekt beheizten Flächen im Haus zusammen, z.B. dem Treppenhaus, welches durch die aus den Wohnungen abströmende Wärme indirekt beheizt wird. Im Mehrfamilienhaus wird die Gebäude-Nutzfläche pauschal durch einen 20%igen Aufschlag auf die beheizte Wohnfläche berechnet. Der Energiekennwert wird dann als Heizenergieverbrauch pro m² Nutzfläche und Jahr ausgewiesen.
Auf diesen Seiten stelle ich mein Ingenieurbüro für gesundes Wohnen und meine Dienstleistungen vor im Bereich Gebäude-Energie-Beratung vor Ort, Untersuchung und Beratung vor dem Kauf von Eigentumswohnungen und Immobilien, Begleitung und Durchführung von Wohnungsübergaben, Wohnungsaufmass, Ursachenerkundung und Sanierungsberatung bei Schimmelpilzbefall im Wohnraum, gesundes Wohnen, Verwendung baubiologisch einwandfreier Materialien beim Bauen und Renovieren.
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29.01.2016
09.01.2015
Höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen
Die Förderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurden ab dem 01.0.12015 insbesondere im kleinen Leistungsbereich deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Sonderbonus. Zusammen mit der Förderung des erzeugten KWK-Stromes nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen so der Anreize auch zur Nutzung dieser Technologie im kleinen Leistungsbereich geschaffen werden. Anträge können beim BAFA gestellt werden. An die energetische Effizienz der Anlagen werden jedoch sehr hohe Anforderungen gestellt.
kfw-Programm "Energieeffizient Sanieren" wird noch attraktiver
Nach einer Pressemitteilung der kfw werden die Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhaus-Standards um 5% erhöht. Je nach erreichtem Standard kann nun ein Tilgungszuschuss von bis zu 22,5% gewährt werden.
Gleichzeitig besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Baubegleitung. Der Bauherr erhält einen Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. (www.energie-effizienz-experten.de) Der Zuschuss ist auf max. 4000,--EURO nach oben gedeckelt ist.
Gleichzeitig besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Baubegleitung. Der Bauherr erhält einen Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. (www.energie-effizienz-experten.de) Der Zuschuss ist auf max. 4000,--EURO nach oben gedeckelt ist.
13.11.2014
BAFA-Energieberatung mit neuen Förderkonditionen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) hat die
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
- Es gibt höhere Zuschüsse für die Beratung,
- Die besondere Beratungssituation bei WEG´s wird durch einen Erläuterungszuschuss berücksichtigt,
- Die Pflichtinhalte des Beratungsberichtes wurden angepasst.
Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
- Vor-Ort-Beratung
Ein- und Zweifamilienhäuser: max: 800,--€
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: max. 1.100,--€ - Erläuterung des Energieberatungsberichtes
in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung: max. 500,--€
Für den Inhalt des Beratungsberichtes besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit:
- Energetisches Sanierungskonzept für das Erreichen eines kfw-Effizienzhaus-Niveaus (Komplettsanierung)
- Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für eine umfassende energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen aufeinander aufbauen und die Anforderungen der EnEV und des Stands der Technik erfüllen.
- Auch eine Kombination beider Inhalte ist möglich.
Hier können Sie die neue Richtlinie einsehen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf
Checklisten für die Energiesparberatung:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
-> Rubrik "Downloads"
Tabellarischer Vergleich zwischen alter und neuer Richtlinie
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf
29.05.2014
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und zukünftige Entwicklung der Energiepreise
Für die Beurteilung, ob sich eine bestimmte Maßnahme zur energetischen Verbesserung von Wohngebäuden überhaupt lohnt, werden immer wieder steigende Energiekosten zu grunde gelegt. Vor dem Hintergrund eher stagnierender Nettoeinnahmen der privaten Haushalte kommt aber zwangsläufig auch die Frage auf, ob wir uns in Zukunft die benötigten Energieträger für unsere Heizung überhaupt noch im gewohnten Umfange leisten können. Das Fundament der wirtschaftlichen Beurteilung kommt hiermit meiner Ansicht nach ins Wanken. Zumindest sind die Ergebnisse von sehr langfristigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen von 20 bis 30 Jahren unter diesem Aspekt noch einmal kritisch zu hinterfragen.
Die Preisentwicklung der letzten Jahre für Heizöl wird auf der Webseite www.tecson.de/pheizoel.html sehr detailliert dargestellt.
20.03.2014
Wärmedämmverbundsysteme in der Kritik
In letzter Zeit häufen sich Bedenken gegen den Einbau von Wärmedämmverbundsystem an Häuserfassaden, insbesondere solche, die aus dem Dämmstoff Polystyrol aufgebaut sind. Die Kritik konzentriert sich hauptsächlich auf folgende Punkte:
- Eine mit Polystyrol gedämmte Fassade erhöhe die Brandgefahr
- Putz und Anstrich der Fassaden müssen zur Eindämmung von Algenbewuchs mit Bioziden ausgerüstet werden. Die Biozide werden jedoch innerhalb von einigen wenigen Jahren aus der Fassade ausgewaschen und gelangen in die Wasserkreisläufe, wo sie sich anreichern.
- Die Unterhalts- und Instandsetzungsaufwendungen sind deutlich höher als bei vergleichbaren ungedämmten Fassaden. Beispiel: das Schließen von Spechtlöchern.
- Fehler bei der Verarbeitung haben oftmals schwere Bauschäden zur Folge, manche Fassaden mussten schon wieder komplett demontiert werden, weil Wasser hinter die Dämmung gelaufen war.
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