13.11.2014

BAFA-Energieberatung mit neuen Förderkonditionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) hat die
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
  1. Es gibt höhere Zuschüsse für die Beratung, 
  2. Die besondere Beratungssituation bei WEG´s wird durch einen Erläuterungszuschuss berücksichtigt, 
  3. Die Pflichtinhalte des Beratungsberichtes wurden angepasst. 
Die neue Richtlinie tritt zum 01.03.2015 in Kraft.
Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
  1. Vor-Ort-Beratung
    Ein- und Zweifamilienhäuser: max: 800,--€
    Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: max. 1.100,--€ 
  2. Erläuterung des Energieberatungsberichtes
    in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung: max. 500,--€ 
Die bisher gewährten Förderungen von in den Beratungsbericht integrierten thermografischen Untersuchungen und 7 oder die Stromeinsparberatung werden künftig nicht mehr gefördert.

Für den Inhalt des Beratungsberichtes besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit:
  • Energetisches Sanierungskonzept für das Erreichen eines kfw-Effizienzhaus-Niveaus (Komplettsanierung) 
  • Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für eine umfassende energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen aufeinander aufbauen und die Anforderungen der EnEV und des Stands der Technik erfüllen. 
  • Auch eine Kombination beider Inhalte ist möglich. 
Links:
Hier können Sie die neue Richtlinie einsehen:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf
 
Checklisten für die Energiesparberatung: 
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
-> Rubrik "Downloads"

Tabellarischer Vergleich zwischen alter und neuer Richtlinie 
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf





 
 




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen