Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) hat die
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
- Es gibt höhere Zuschüsse für die Beratung,
- Die besondere Beratungssituation bei WEG´s wird durch einen Erläuterungszuschuss berücksichtigt,
- Die Pflichtinhalte des Beratungsberichtes wurden angepasst.
Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
- Vor-Ort-Beratung
Ein- und Zweifamilienhäuser: max: 800,--€
Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: max. 1.100,--€ - Erläuterung des Energieberatungsberichtes
in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung: max. 500,--€
Für den Inhalt des Beratungsberichtes besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit:
- Energetisches Sanierungskonzept für das Erreichen eines kfw-Effizienzhaus-Niveaus (Komplettsanierung)
- Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für eine umfassende energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen aufeinander aufbauen und die Anforderungen der EnEV und des Stands der Technik erfüllen.
- Auch eine Kombination beider Inhalte ist möglich.
Hier können Sie die neue Richtlinie einsehen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf
Checklisten für die Energiesparberatung:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
-> Rubrik "Downloads"
Tabellarischer Vergleich zwischen alter und neuer Richtlinie
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf
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