09.01.2015

Höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen

Die Förderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurden ab dem 01.0.12015 insbesondere im kleinen Leistungsbereich deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Sonderbonus. Zusammen mit der Förderung des erzeugten KWK-Stromes nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen so der Anreize auch zur Nutzung dieser Technologie im kleinen Leistungsbereich geschaffen werden. Anträge können beim BAFA gestellt werden. An die energetische Effizienz der Anlagen werden jedoch sehr hohe Anforderungen gestellt.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen wird auf Antrag eine Basisförderung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Zusätzlich ist bei entsprechend vorliegenden Voraussetzungen eine Bonusförderung "Wärmeeffizienz" und "Stromeffizienz" möglich, wobei letztere allerdings derzeit nur von Brennstoffzellen erreicht wird.
Ergänzende Informationen hierzu:

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