29.01.2016

Gebäudeenergieausweis, was ist der Sinn und Zweck dieses Dokuments?

Der Gebäude-Energie-Ausweis liefert eine Basis, den Heiz-Energieverbrauch verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen, um z.B. eine Entscheidung für oder gegen die Anmietung einer Wohnung zu treffen.

Ähnlich wie Sie sich sehr wahrscheinlich vor dem Kauf eines Autos über den Kraftstoffverbrauch informieren, liefert der Gebäude-Energie-Ausweis Ihnen Informationen über den voraussichtlichen Energieverbrauch zur Beheizung eines Gebäudes.
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Der Kraftstoffverbrauch eines Autos wird allgemein auf eine Fahrtstrecke von 100 km bezogen. So ist es mir bei einer angenommenen jährlichen Fahrleistung möglich, auszurechnen, wieviel Benzin ich hierfür kaufen muss und wieviel Euros mich der Spaß pro Monat oder im Jahr kostet.

Bei einem Haus oder einer Wohnung sind die Verhältnisse leider etwas komplizierter.  Hier kommt es beim Heizenergieverbrauch unter anderem auch noch auf die Witterung und die Lage des Hauses an. Die Witterung unterliegt von Jahr zu Jahr großen Schwankungen und ein Haus in freier Lage des Westerwalds braucht sehr wahrscheinlich deutlich mehr Heizenergie als das gleiche Haus in Freiburg in windgeschützter Lage an einem Südhang. Des weiteren übt das individuelle Heiz- und Lüftungsverhalten einen weiteren entscheidenden Einfluss auf den Energieverbrauch aus.
Damit also Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander verglichen werden können, müssen diese Einflüsse quasi herausgerechnet und durch ein Normklima und ein Norm-Nutzerverhalten ersetzt werden. Diese Aufgabe übernimmt der Energieberater bei der Erstellung des Energieausweises.

Da das Haus im allgemeinen nicht bewegt werden kann, wird der Energieverbrauch des Hauses im Gegensatz zum Auto nicht auf eine Fahrtstrecke sondern auf die beheizte Nutzfläche des Gebäudes bezogen. Die Gebäude-Nutzfläche setzt sich aus den beheizten Wohnflächen und den indirekt beheizten Flächen im Haus zusammen, z.B. dem Treppenhaus, welches durch die aus den Wohnungen abströmende Wärme indirekt beheizt wird. Im Mehrfamilienhaus wird die Gebäude-Nutzfläche pauschal durch einen 20%igen Aufschlag auf die beheizte Wohnfläche berechnet. Der Energiekennwert wird dann als Heizenergieverbrauch pro m² Nutzfläche und Jahr ausgewiesen.



09.01.2015

Höhere Zuschüsse für Mini-KWK-Anlagen

Die Förderkonditionen für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurden ab dem 01.0.12015 insbesondere im kleinen Leistungsbereich deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Sonderbonus. Zusammen mit der Förderung des erzeugten KWK-Stromes nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollen so der Anreize auch zur Nutzung dieser Technologie im kleinen Leistungsbereich geschaffen werden. Anträge können beim BAFA gestellt werden. An die energetische Effizienz der Anlagen werden jedoch sehr hohe Anforderungen gestellt.

kfw-Programm "Energieeffizient Sanieren" wird noch attraktiver

Nach einer Pressemitteilung der kfw werden die Tilgungszuschüsse für alle Effizienzhaus-Standards um 5% erhöht. Je nach erreichtem Standard kann nun ein Tilgungszuschuss von bis zu 22,5% gewährt werden.
Gleichzeitig besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten für die Baubegleitung. Der Bauherr erhält einen Zuschuss in Höhe von 50% zu den Kosten für Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. (www.energie-effizienz-experten.de) Der Zuschuss ist auf max. 4000,--EURO nach oben gedeckelt ist.

31.12.2014

Zirkulationsleitung, Energieeinsparung durch intelligente Steuerung

Durch intelligente Steuerung kann an der Warmwasser-Zirkulationsleitung ohne Komforteinbußen kräftig Energie eingespart werden. Gute Wärmeisolation, kurze Leitungslängen und der Einsatz von Hocheffizienzpumpen tragen das übrige zu einem verlustarmen Betrieb bei.

23.11.2014

Schimmelpilzbefall, Kondensfeuchteschäden



Dicht schließende Fenster und Einpacken der Häuser in dicke Dämmschichten werden oft als Gründe für das Auftreten von Schimmelpilzbefall im Wohnraum angeführt. Welchen Anteil haben aktive Wohnungslüftung durch die Bewohner, Wärmebrücken, Hamster, Kanarienvögel, Aquarien und Topfblumen, Kunststofftapeten und atmende oder nicht atmende Außenwände an der Entstehung der Schäden?   
In diesem kurzen Beitrag möchte ich Ihnen Antworten geben auf die Fragen, wie Kondensfeuchteschaden mit nachfolgendem Schimmelpilzbefall im Wohnraum entstehen und was zur Vermeidung und nachhaltigen Beseitigung des Problems unternommen werden muss.

13.11.2014

BAFA-Energieberatung mit neuen Förderkonditionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) hat die
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) geändert. Mit der neuen Richtlinie vom 29. Oktober 2014 soll die Attraktivität des Förderprogramms gesteigert werden.
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
  1. Es gibt höhere Zuschüsse für die Beratung, 
  2. Die besondere Beratungssituation bei WEG´s wird durch einen Erläuterungszuschuss berücksichtigt, 
  3. Die Pflichtinhalte des Beratungsberichtes wurden angepasst. 
Die neue Richtlinie tritt zum 01.03.2015 in Kraft.
Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
  1. Vor-Ort-Beratung
    Ein- und Zweifamilienhäuser: max: 800,--€
    Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: max. 1.100,--€ 
  2. Erläuterung des Energieberatungsberichtes
    in einer Wohneigentümerversammlung oder Beiratssitzung: max. 500,--€ 
Die bisher gewährten Förderungen von in den Beratungsbericht integrierten thermografischen Untersuchungen und 7 oder die Stromeinsparberatung werden künftig nicht mehr gefördert.

Für den Inhalt des Beratungsberichtes besteht künftig folgende Wahlmöglichkeit:
  • Energetisches Sanierungskonzept für das Erreichen eines kfw-Effizienzhaus-Niveaus (Komplettsanierung) 
  • Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für eine umfassende energetische Sanierung. Die Maßnahmen müssen aufeinander aufbauen und die Anforderungen der EnEV und des Stands der Technik erfüllen. 
  • Auch eine Kombination beider Inhalte ist möglich. 
Links:
Hier können Sie die neue Richtlinie einsehen:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/vorschriften/vob_richtlinie_2014.pdf
 
Checklisten für die Energiesparberatung: 
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/
-> Rubrik "Downloads"

Tabellarischer Vergleich zwischen alter und neuer Richtlinie 
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf





 
 




29.05.2014

Der Wasserschaden aus der Dunstabzugshaube


Bei einem meiner Auftraggeber, einem Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus den 1970er Jahren, haben sich im Frühjahr diesen Jahres plötzlich fleckige Verfärbungen auf der Tapete in der Nähe der Dunstabzugshaube  gezeigt. Beim Entfernen der Tapeten kam an der Rückseite derselben Schimmelpilzbefall zum Vorschein. Ein von der Vermieterin hinzugezogener Handwerker stellte stark erhöhte Messwerte bei Untersuchung der Bauteilfeuchte an der Wand fest. Die Befestigungselemente der Dunstabzugshaube sowie die Befestigungsschrauben waren stark angerostet.