26.06.2013

Einstellplätze für PKW, Mindestabmessungen


Einstellplätze für PKW, Mindestabmessungen
Bei der Beurteilung von Wohnungsmängeln taucht gelegentlich die Frage nach den Mindestabmessungen von Einstellplätzen auf.
In der Sonderbau-Verordnung des Landes NRW SonBauVO NRW finden wir hierzu unter § 122 folgende Regelung:
Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein.
Seine Breite muss mindestens betragen:

1
2,30 m
wenn keine Längsseite,
2
2,40 m
wenn eine Längsseite und
3
2,50 m
wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen;
4
3,50 m
wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.






18.06.2013

U-Wert der Außenwand als Funktion der Dämmstoffdicke

Wirksamkeit von Wärmedämmverbundsystemen, wirtschaftliche Dämmstoffdicke

Im Diagramm sind die Anforderungen der EnEV 2009 für Bestandsgebäude (rote gestrichelte Linie), EnEV2009 bei Neubauten (gelbe Linie) sowie bei Inanspruchnahme von kfw-Krediten aus dem Programm 152 (grüne Linie) ersichtlich. Während die Anforderungen der EnEV 2009 bei Sanierung von Bestandgebäuden noch mit rund 8 bis 14cm Dämmstoffstärke zu erfüllen sind, werden bei Inanspruchnahme von Förderkrediten Dämmstoffstärken von 20 bis 26 cm erforderlich.