26.06.2013

Einstellplätze für PKW, Mindestabmessungen


Einstellplätze für PKW, Mindestabmessungen
Bei der Beurteilung von Wohnungsmängeln taucht gelegentlich die Frage nach den Mindestabmessungen von Einstellplätzen auf.
In der Sonderbau-Verordnung des Landes NRW SonBauVO NRW finden wir hierzu unter § 122 folgende Regelung:
Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein.
Seine Breite muss mindestens betragen:

1
2,30 m
wenn keine Längsseite,
2
2,40 m
wenn eine Längsseite und
3
2,50 m
wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen;
4
3,50 m
wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.






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