Einstellplätze für PKW, Mindestabmessungen
Bei der Beurteilung von Wohnungsmängeln taucht gelegentlich die Frage nach den Mindestabmessungen von Einstellplätzen auf.
In der Sonderbau-Verordnung des Landes NRW SonBauVO NRW finden wir hierzu unter § 122 folgende Regelung:
Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein.
Seine Breite muss mindestens betragen:
1
|
2,30 m
|
wenn keine Längsseite,
|
2
|
2,40 m
|
wenn eine Längsseite und
|
3
|
2,50 m
|
wenn beide Längsseiten des
Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden
Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen;
|
4
|
3,50 m
|
wenn der Einstellplatz für Behinderte bestimmt ist.
|